kurzzeitpflege

Sofern entsprechende Kapazitäten frei sind, werden Bewohner auch vorübergehend aufgenommen.

Kurzzeitpflege will pflegende Angehörige zumindest zeitweise von ihren Daueranforderungen entlasten.

Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist ein zeitlich limitierter (maximal 28 Tage pro Jahr) Aufenthalt in einem Pflegeheim.

Wozu dient Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege dient zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, welche

  • einmal von der Pflege ausspannen und sich einfach entlasten wollen,
  • selbst einen Kur- oder Krankenhausaufenthalt geplant haben,
  • auf Urlaub gehen möchten.

 

Kontakt

Katharina Gruber

T 05262.62145.501
F 05262.62145.7
M katharina.gruber(at)telfs.gv.at

Die Kosten des Aufenthaltes entnehmen Sie bitte den Tarifen.

 

Förderrichtlinen Kurzzeitpflege (Land Tirol)
Informationen für pflegende Angehörige (Bund)