Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann der Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Gemeindeverbandes handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke des Gemeindeverbandes Altenwohnheim Telfs gemäß § 19 Abs. 3 E-Gov-Gesetz finden Sie hier bzw. im Bereich Downloads.

 

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments:
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder an folgenden Kontakt:

Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs
Wiesenweg 4
6410 Telfs
+43.5262.62145.0 - Fax: DW 7
info(at)awh-telfs.at

 

Elektronische Signaturprüfung:
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Nutzen Sie hierzu bitte folgende Adressen:

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdirektion.