Hinweisgebersystem

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Gemäß § 7 Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz (UVHG) ist die satzungsgemäß eingerichtete Geschäftsstelle interne Meldestelle für die Meldung von Verstößen gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des § 3 UVHG erfassten Rechtsvorschriften, soweit es sich dabei um Angelegenheiten des Gemeindeverbandes Altenwohnheim Telfs handelt.
Sie können Verstöße melden, die von Mitarbeiter:innen des Gemeindeverbandes Altenwohnheim Telfs im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können auch Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs
Interne Meldestelle UVHG
Wiesenweg 4
6410 Telfs

telefonisch oder persönlich nach Vereinbarung
Montag - Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr, 05262 62145 DW 500 oder 507

Das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz igF kann hier abgerufen werden.


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