Hospizfonds

Der Dr. Rudolf Moser Hospiz - Gedächtnisfonds wurde durch private Mittel von Frau Präsidentin Herlinde Moser, sowie durch Gelder des Gemeindeverbandes Altenwohnheim Telfs errichtet.

Zweck:

Der Zweck des Fonds besteht darin, aus dem Fondsvermögen bzw. den Erträgnissendesselben Maßnahmen bzw. die Erleichterung von Maßnahmen zu finanzieren, welche dazu führen, möglichst vielen Menschen im Großraum Telfs und dem Seefelder Plateau ein menschenwürdiges Sterben in Anlehnung an die Grundsätze der Hospizbewegung zu ermöglichen.
Der Zweck soll insbesondere erreicht werden durch Unterstützung von Schwerkranken und alten Menschen im Großraum Telfs im psychosozialen und spirituellen Bereich, dies sowohl durch Maßnahmen im stationären als auch im ambulanten Bereich.

Diese Unterstützung soll nach Möglichkeit von freiwilligen Personen gewährt werden, dies durch Betreuung an sich, Hausbesuche, Gesprächsführung, Begleitung bei Arztbesuchen,Seelsorge, Einkaufsdienste, Erledigung von Postangelegenheiten, etc... Nachdem die erwähnten Unterstützungsmaßnahmen mit doch erheblicher physischer und psychischer Belastung auch insbesondere für die betreuenden Personen verbunden sind, ist eine entsprechende Ausbildung, wenn auch keine unabdingbare, so doch eine wesentliche Voraussetzung, sodass aus dem Fondsvermögen bzw. allfälligen Erträgnissen aus diesem, insbesondere Lehrgänge und Ausbildungsmöglichkeiten für Betreuende finanziert werden sollen, weiters können aus dem Fondsvermögen bzw. den Erträgnissen aus diesem auch allenfalls notwendige Versicherungen für betreuende Personen abgeschlossen und finanziert werden bzw. besteht die Möglichkeit, Zuwendungen an Betreuende zwecks Abgeltung der Betreuungsleistungen zu gewähren (Werkvertrag, freier Dienstvertrag).

Generell soll die Aufgabenerfüllung gemäß dem gültigen Standard des Dachverbandes von Palliativ- und Hospizeinrichtungen ("Hospiz Österreich") erfolgen.

Beantragung finanzieller Unterstützung:

Der Hospozfonds dient primär der finanziellen Unterstützung von Organisationen bzw. Vereinen, die im Sinne des Hospizgedankens im Großraum Telfs tätig sind.
Die Beantragung der finanziellen Unterstützung hat schriftlich zu erfolgen. Die beantragen Gelder gelangen nach Beratung  im Rahmen der Vorstandssitzungen zur Auszahlung.

Bewilligung:

Der Fonds wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. August 2003, Zahl Ia-172/4-2003, welcher in Rechtskraft erwachsen ist, gemäß § 22 des Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetzes, LGBl. Nr 34/1977, bewilligt.

Sitz:

Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs
Wiesenweg 4,  6410 Telfs
hospiz(at)telfs.gv.at