Heimkosten

Teilzahler

Zur Finanzierung werden herangezogen:

  • Pension und Pflegegeld wird zu 80 % zediert
    • Bewohner erhält Taschengeld
      (10 % des Pflegegeldes der Stufe 3 sowie 20 % der Pension zuzüglich 13. und 14. Monatsbezug)
  • Firmenzusatzpension, Privatpension, ausländische Pension, Witwenpension
  • sonstiges Einkommen (zB Krankengeld, Rehageld, etc.)
  • Einnahmen aus Haus- und Grundbesitz (Pacht- bzw. Mieteinnahmen)
  • sonstige Einnahmen (zB Invaliditätspension, Steuergutschriften, etc.)
  • Erträge aus Sparguthaben/ Wertpapiere/ Lebensversicherungen
  • Ansprüche gegenüber Dritten
    • aus Verträgen (Übergabe-/Schenkungs-/Kaufvertrag)
    • aus gerichtlichen Urteilen/ Vergleichen (Ansprüche aus Schäden gegenüber Dritten) 
    • aus Liegenschaftsvermögen (Fruchtgenuss, Leibrente, Ausgedinge, Pflegevorsorge)
    • Pflegeversicherungsleistung
  • Restkosten (Differenzkosten) werden durch Mittel der Mindestsicherung gemäß TMSG finanziert
  • Umsatzsteuer wird durch das Land Tirol übernommen

Hinweis: Bei Bezug von Mindestsicherung ruht ein Teil des Pflegegeldes gemäß § 13 BPGG.

Schematische Darstellung Teilzahler, Werte aus 2013, Vollpflege