Heimkosten
- tarife
- Teilzahler
- Selbstzahler
Teilzahler
Zur Finanzierung werden herangezogen:
- Pension und Pflegegeld wird zu 80 % zediert
- Bewohner erhält Taschengeld
(10 % des Pflegegeldes der Stufe 3 sowie 20 % der Pension zuzüglich 13. und 14. Monatsbezug)
- Bewohner erhält Taschengeld
- Firmenzusatzpension, Privatpension, ausländische Pension, Witwenpension
- sonstiges Einkommen (zB Krankengeld, Rehageld, etc.)
- Einnahmen aus Haus- und Grundbesitz (Pacht- bzw. Mieteinnahmen)
- sonstige Einnahmen (zB Invaliditätspension, Steuergutschriften, etc.)
- Erträge aus Sparguthaben/ Wertpapiere/ Lebensversicherungen
- Ansprüche gegenüber Dritten
- aus Verträgen (Übergabe-/Schenkungs-/Kaufvertrag)
- aus gerichtlichen Urteilen/ Vergleichen (Ansprüche aus Schäden gegenüber Dritten)
- aus Liegenschaftsvermögen (Fruchtgenuss, Leibrente, Ausgedinge, Pflegevorsorge)
- Pflegeversicherungsleistung
- Restkosten (Differenzkosten) werden durch Mittel der Mindestsicherung gemäß TMSG finanziert
- Umsatzsteuer wird durch das Land Tirol übernommen
Hinweis: Bei Bezug von Mindestsicherung ruht ein Teil des Pflegegeldes gemäß § 13 BPGG.