Heimkosten

Tagsätze 2023

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bewohner verbandsfremder Gemeinden

Sofern Bewohner ihren Hauptwohnsitz nicht in einer der Verbandsgemeinden haben erfolgt die Aufnahme nur dann, wenn die Wohnsitzgemeinde die Bezahlung der Investitionskosten übernimmt (gilt für Dauer- und Kurzzeitpflege).

Erst nach Unterfertigung der "Vereinbarung über Investitionskosten" seitens der Wohnsitzgemeinde kann eine Zusage über die Aufnahme in eines der Heime des Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs erfolgen.

Die Höhe der Investitionskosten wird jährlich neu ermittelt und orientiert sich am Schuldendienstbeitrag der Verbandsgemeinden.
Die Abrechnung erfolgt quartalsmäßig.

Gemäß Verbandsbeschluss der 60. Verbandsversammlung hat sich der ordentliche Hauptwohnsitz für mindestens fünf Jahre in einer der Verbandsgemeinden zu befinden damit die jeweilige Verbandsgemeinde die Investitionskosten übernimmt.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Verwaltungsdirektion.