Heimkosten
- tarife
- Teilzahler
- Selbstzahler
Selbstzahler
Trotz Abschaffung des "Pflegeregresses" (kein Zugriff auf Bar- und Liegenschaftsvermögen) kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass die Finanzierung des Heimaufenthaltes als Vollzahler erfolgt:
Zur Finanzierung werden herangezogen:
- laufendes Einkommen
- (Pension, Pacht/Miete, Kapitalerträge)
- Unterhaltsansprüche (Ehegatten)
- Leistungen von Dritten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen
(Übergabeverträge, Leibrenten, Versicherungsleistungen)
- Vorgehen bei vorzeitiger Übergabe einer Liegenschaft (5-Jahres-Frist):
kein Zugriff auf übertragenes Vermögen allerdings auf Verzichte von Ansprüchen gegenüber Dritten wie z.B. Fruchtgenuss, Leibrente, etc.
Information zur Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer in Höhe von 10 % ist selbst zu bezahlen - eine Übernahme durch das Land Tirol (wie bisher) ist nicht mehr möglich.