Heimkosten

Selbstzahler

Zur Finanzierung werden herangezogen:

  • Pension und Pflegegeld (Einkommen)
    abzüglich Taschengeld: EUR 40,-- beim Pflegegeld sowie 20 % der Pension
  • Barmittel (Sparvermögen) werden solange zur Finanzierung des Heimaufenthaltes herangezogen bis der Freibetrag von dzt. EUR 7.000,-- erreicht ist
  • Besicherung einer Liegenschaft
    grundbücherliche Sicherstellung durch das Land Tirol; Wert der Liegenschaft wird durch ein Schätzgutachten ermittelt - dieser Wert der Liegenschaft wird solange zur Finanzierung herangezogen, bis dieser aufgebraucht ist
  • sonstige Einnahmen (Mieten, Pacht etc.)
  • Regressansprüche
    z.B. Fruchtgenussrechte etc.
schematische Darstellung Selbstzahler, Werte aus 2010