Heimkosten
- tarife
- Selbstzahler
- Teilzahler
Selbstzahler
Zur Finanzierung werden herangezogen:
- Pension und Pflegegeld (Einkommen)
abzüglich Taschengeld: EUR 40,-- beim Pflegegeld sowie 20 % der Pension - Barmittel (Sparvermögen) werden solange zur Finanzierung des Heimaufenthaltes herangezogen bis der Freibetrag von dzt. EUR 7.000,-- erreicht ist
- Besicherung einer Liegenschaft
grundbücherliche Sicherstellung durch das Land Tirol; Wert der Liegenschaft wird durch ein Schätzgutachten ermittelt - dieser Wert der Liegenschaft wird solange zur Finanzierung herangezogen, bis dieser aufgebraucht ist - sonstige Einnahmen (Mieten, Pacht etc.)
- Regressansprüche
z.B. Fruchtgenussrechte etc.
