Heimkosten

Selbstzahler

Trotz Abschaffung des "Pflegeregresses" (kein Zugriff auf Bar- und Liegenschaftsvermögen) kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass die Finanzierung des Heimaufenthaltes als Vollzahler erfolgt:

Zur Finanzierung werden herangezogen:

  • laufendes Einkommen
  • (Pension, Pacht/Miete, Kapitalerträge)
  • Unterhaltsansprüche (Ehegatten)
  • Leistungen von Dritten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen
    (Übergabeverträge, Leibrenten, Versicherungsleistungen)
  • Vorgehen bei vorzeitiger Übergabe einer Liegenschaft (5-Jahres-Frist):
    kein Zugriff auf übertragenes Vermögen allerdings auf Verzichte von Ansprüchen gegenüber Dritten wie z.B. Fruchtgenuss, Leibrente, etc.

Information zur Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer in Höhe von 10 % ist selbst zu bezahlen - eine Übernahme durch das Land Tirol (wie bisher) ist nicht mehr möglich.