
Covid-19 Info
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 156/2022 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 36/2023, tritt mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft.
Mit 01.05.2023 gelten daher keine öffentlich-rechtlichen Maßnahmen mehr, konkret bedeutet dies:
· Gänzlicher Entfall der FFP2-Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen (Krankenanstalten, Ordinationen etc.).
· Gänzlicher Entfall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegewohnheimen und Tagesstrukturen der Altenbetreuung.
· Keine Verpflichtung zur Erstellung, Umsetzung und Bereithaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes.
· Keine Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten.
Vielen DANK für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis während den Hochphasen der Pandemie.