Covid-19 Info

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 156/2022 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 36/2023, tritt mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft.

Mit 01.05.2023 gelten daher keine öffentlich-rechtlichen Maßnahmen mehr, konkret bedeutet dies:

· Gänzlicher Entfall der FFP2-Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen (Krankenanstalten, Ordinationen etc.).

· Gänzlicher Entfall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegewohnheimen und Tagesstrukturen der Altenbetreuung.

· Keine Verpflichtung zur Erstellung, Umsetzung und Bereithaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes.

· Keine Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten.

 

Vielen DANK für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis während den Hochphasen der Pandemie.